Organisation
Die Mitgliederversammlung
ist das oberste Entscheidungsorgan der Landesvereinigung. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedsverbände
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- stellt Haushaltsplan fest
- beschließt Höhe der Beiträge
- wählt alle zwei Jahre Mitglieder des Vorstandes und Rechnungsprüfer
- entlastet Vorstand und Geschäftsführung
- beschließt Änderungen der Satzung
- nimmt Jahresrechnung entgegen
Der Vorstand
wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
Aufgaben des Vorstands:
- wählt den Präsidenten und seine Stellvertreter
- leitet die Landesvereinigung
- beschließt mit einfacher Mehrheit
- bestellt den Hauptgeschäftsführer
- entscheidet über Fragen, die von der Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind
- muss eine Entscheidung der Mitgliederversammlung einfordern bei Maßnahmen, die wesentliche finanzielle Verpflichtungen mit sich führen
Der Präsident
wird vom Vorstand gewählt und beruft die Vorstandsitzungen sowie die Mitgliederversammlungen ein. In seiner ehrenamtlichen Funktion als Arbeitgeberpräsident von Nordrhein-Westfalen repräsentiert er den Verband gegenüber Politik, Institutionen und der Öffentlichkeit.
Die Geschäftsführung
wird bestellt vom Vorstand und führt die laufenden Geschäfte der Landesvereinigung. Der Hauptgeschäftsführer und sein Stellvertreter stehen an der Spitze der Landesvereinigung.







