METALL NRW | Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V.
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Soziale Sicherung

Hohe Lohnzusatzkosten gefährden Wettbewerbsfähigkeit

Soziale Sicherung

Ein Kernelement unseres Sozialstaates ist unser Sozialversicherungssystem, das jeden einzelnen insbesondere bei Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit absichert. Träger der Sozialversicherung sind die Rentenversicherungsträger, die Krankenversicherungsträger (gleichzeitig Träger der Pflegeversicherung), die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dieses Sozialversicherungssystem ist ins Wanken geraten, da die massiv gestiegenen Ausgaben kaum noch gegenfinanziert werden können. An der Finanzierung sind maßgeblich die Unternehmen mit dem Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt, in der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Kosten sogar komplett von den Unternehmen getragen. Nicht zuletzt der Kostenanstieg im Sozialversicherungsbereich hat zu untragbar hohen Lohnzusatzkosten geführt, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer gefährden.

Zwischen Kostenreduzierung und Reformbedarf

In dieser Situation ist es wichtig, Maßnahmen zur Kostenreduzierung in der Sozialversicherung zu ergreifen. Dies kann zum einen unmittelbar bei den Sozialversicherungsträgern erfolgen. Insoweit ist es wichtig, dass Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger auf die Entwicklung insbesondere auf der Ausgabenseite des jeweiligen Trägers Einfluss nehmen können. In die Gesetzgebung bringen sich die Unternehmen durch ihre Interessenvertretungen auf Bundes- und auf Landesebene ein. Der Reformbedarf bei den sozialen Sicherungssystemen ist zwar schon lange erkannt. Die bislang eingeleiteten Reformschritte, insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung, sind allerdings kaum dazu geeignet, die Finanzierung unserer Sozialversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Weitere Änderungen - vor allem auf der Kostenseite - sind daher auch künftig unerlässlich.

In vielfacher Weise bringt sich unternehmer nrw in die Interessenvertretung der Unternehmen ein. Dies erfolgt

  • in den Gremien der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung,

  • der Ortskrankenkassen auf Landesebene,

  • der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit,

  • aber auch zum Beispiel bei den für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts zuständigen beiden Integrationsämtern in Nordrhein-Westfalen.

Daneben ist unternehmer nrw in Beiräten und Ausschüssen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vertreten und schlägt für die Arbeitgeberseite die ehrenamtlichen Richter für das Landessozialgericht sowie die einzelnen Sozialgerichte in NRW vor.

Beratung für Mitgliedsverbände und Unternehmen

Eine zentrale Aufgabe von unternehmer nrw stellt die Beratung von Mitgliedsverbänden und Unternehmen über die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungsrecht dar.

Denn vielfältige Regelungen haben eine sehr große Bedeutung für die Begründung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören unter anderem:

  • Regelungen zur Altersteilzeit

  • Rahmenbedingungen des Arbeitsförderungsrechts,

  • Möglichkeiten einer Frühverrentung,

  • betriebliche Altersversorgung,

  • Regelungen zur Kurzarbeit

Eine intensive Beratung ist hier angesichts der sich ständig verändernden Gesetzeslage unerlässlich. Diesem hohen Beratungsbedarf kommt unternehmer nrw für seine Mitglieder auf Landesebene nach.

Bei Vorbereitung und Abwicklung der Sozialwahlen berät und koordiniert unternehmer nrw und ist federführender Verband bei der Nominierung von Repräsentanten der Unternehmer in den Selbstverwaltungsgremien der Rentenversicherungsträger sowie der AOK Rheinland und der AOK Westfalen-Lippe.